Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen freiheitslichter.fotografie – nachfolgend „Fotografin“ – und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über die Erbringung fotografischer Leistungen.

2. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, elektronisch, telefonisch, persönlich oder über ein Online-Buchungssystem geschlossen wird.

3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

4. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht

Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

 

2. Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Fotografin die Buchung bzw. den Auftrag des Auftraggebers bestätigt oder die Parteien den Auftrag verbindlich vereinbaren.

2. Art, Umfang und Preis der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, dem Auftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

3. Die Fotografin ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern dem keine bereits geschlossene vertragliche Verpflichtung entgegensteht.

 

3. Leistungsumfang

1. Die Fotografin erbringt, die im jeweiligen Auftrag vereinbarten, fotografischen Leistungen.

2. Ein Anspruch auf bestimmte Motive, Bildkompositionen, Posen, Aufnahmeorte, Bildstile oder eine bestimmte Anzahl an Aufnahmen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Die Fotografin entscheidet grundsätzlich selbstständig über Bildgestaltung, Perspektive, Lichtsetzung, Auswahl der Aufnahmen und künstlerische Bearbeitung.

4. Eine bestimmte Anzahl an final bearbeiteten Bildern wird nur geschuldet, wenn dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Rohdateien (RAW-Dateien) sowie unbearbeitete Aufnahmen werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

2. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig und ist binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen, sofern im jeweiligen Auftrag keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

3. Die Fotografin kann bei bestimmten Aufträgen eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag festgelegt.

4. Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

5. Die gelieferten Bilder bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum bzw. Gegenstand des Zurückbehaltungsrechts der Fotografin, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

5. Terminvereinbarung und Terminreservierung

1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

2. Die Fotografin hält den vereinbarten Termin ausschließlich für den Auftraggeber frei. Eine kurzfristige Absage oder Verschiebung kann daher zu einem wirtschaftlichen Ausfall führen.

3. Bei einer vom Auftraggeber gewünschten Terminverschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

4. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

 

6. Stornierung durch den Auftraggeber

1. Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin jederzeit in Textform stornieren.

2. Da die Fotografin den vereinbarten Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und diesen Zeitraum grundsätzlich nicht anderweitig vergeben kann, wird bei einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung folgende Ausfallpauschale vereinbart:

• bis einschließlich 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 0 %

• 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung

• 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung

• ab 6 Tage vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

3. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Fotografin.

4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Ausfall entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden bzw. Ausfall zu ersetzen.

5. Der Fotografin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Wird im Einvernehmen mit der Fotografin ein Ersatztermin vereinbart, entfällt die Ausfallpauschale, sofern der Ersatztermin innerhalb eines angemessenen Zeitraums wahrgenommen wird. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten können hiervon unberührt bleiben.

7. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit dieses im konkreten Fall besteht, bleiben unberührt.

 

7. Terminverschiebung wegen Krankheit, höherer Gewalt oder besonderer Umstände

1. Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung des Shootings unzumutbar oder unmöglich machen, kann die Fotografin den Termin verschieben.

2. Die Fotografin wird sich in diesem Fall bemühen, schnellstmöglich einen Ersatztermin anzubieten.

3. Sollte kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden können, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich erstattet, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Ansprüche bestehen.

4. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Fotografin bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

 

8. Outdoor-Shootings und Wetter

1. Bei Outdoor-Shootings kann die Durchführung insbesondere durch Regen, Sturm, Gewitter, extreme Temperaturen oder andere Witterungsbedingungen beeinträchtigt werden.

2. Die Entscheidung über eine notwendige Verschiebung erfolgt in Absprache zwischen Fotografin und Auftraggeber.

3. Bei einer wetterbedingten Verschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

4. Bereits entstandene und nicht ersetzbare Kosten können dem Auftraggeber nur berechnet werden, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.

 

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

2. Bei Personenaufnahmen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass alle für die Teilnahme erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen bzw. deren gesetzlichen Vertreter vorliegen.

3. Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der erforderlichen gesetzlichen Vertreter einzuholen.

4. Die Fotografin darf eine Aufnahme ablehnen, wenn deren Durchführung aus ihrer Sicht unzumutbar, gefährlich oder rechtlich problematisch wäre.

5. Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Kinder, Haustiere oder andere Beteiligte während des Shootings in einer bestimmten Weise mitwirken.

 

10. Bildauswahl und Bearbeitung

1. Die Fotografin trifft die Auswahl der final gelieferten Bilder grundsätzlich selbst, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

2. Die fotografische Bearbeitung erfolgt im vereinbarten Stil der Fotografin.

3. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher aufgenommenen Bilder besteht nicht.

4. Nicht ausgewählte Bilder können nach Ablauf einer angemessenen Sicherungsfrist gelöscht werden.

5. Änderungswünsche hinsichtlich der Bearbeitung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf umfangreiche nachträgliche Retuschen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

11. Lieferung der Bilder

1. Die fertigen Bilder werden grundsätzlich digital bereitgestellt, beispielsweise über eine Online-Galerie oder einen Download-Link.

2. Die vereinbarte Lieferfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

3. Die Fotografin ist berechtigt, die Lieferfrist bei unvorhersehbaren Umständen angemessen zu verlängern.

4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Bilder innerhalb der angegebenen bzw. angemessenen Frist herunterzuladen und selbst zu sichern.

5. Eine dauerhafte Archivierung der Bilder durch die Fotografin wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

12. Urheberrecht

1. Sämtliche Fotografien bleiben urheberrechtlich geschützte Werke der Fotografin.

2. Das Urheberrecht wird durch den Kauf der Bilder oder die Zahlung der Vergütung nicht übertragen.

3. Die Fotografin ist Urheberin der von ihr angefertigten Fotografien im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

 

13. Nutzungsrechte des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber erhält an den gelieferten Fotografien ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für private Zwecke.

2. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Speichern, Ausdrucken und Teilen der Bilder im privaten Umfeld sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Accounts.

3. Bei Veröffentlichungen im Internet soll die Urhebernennung „freiheitslichter.fotografie“ erfolgen, soweit dies technisch und zumutbar möglich ist.

4. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen, Verwendung für Werbung, Verkauf oder sonstige gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

5. Eine Bearbeitung der Bilder, die über technisch erforderliche Anpassungen für die jeweilige Plattform hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Fotografin.

 

14. Veröffentlichung durch die Fotografin

1. Eine Veröffentlichung von Fotografien durch die Fotografin, insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Portfolios, auf Werbematerialien oder zu sonstigen Werbezwecken, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

2. Die Einwilligung wird in einem separaten Model Release bzw. einer gesonderten Einwilligungserklärung geregelt.

3. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Durchführung eines Fotoauftrags, soweit nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde.

 

15. Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von freiheitslichter.fotografie.

3. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten, jedoch nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungsvereinbarung, soweit gesetzlich nicht anders erforderlich.

 

16. Mängel und Reklamationen

1. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der gelieferten Leistung möglichst zeitnah nach Erhalt mitzuteilen.

2. Bei berechtigten Beanstandungen erhält die Fotografin zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung, soweit eine solche möglich und zumutbar ist.

3. Geringfügige Abweichungen, die auf der künstlerischen Gestaltung, Farbwirkung unterschiedlicher Endgeräte oder den natürlichen Gegebenheiten der Fotografie beruhen, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

 

17. Haftung

1. Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

2. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

4. Für Schäden oder Verlust von Gegenständen des Auftraggebers während eines Shootings wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftung gehaftet.

 

18. Höhere Gewalt

1. Kann die Fotografin aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlicher Maßnahmen, Strom- oder Internetausfällen, schwerer Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse einen Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, liegt keine Pflichtverletzung vor, soweit die Fotografin die Umstände nicht zu vertreten hat.

2. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine angemessene Ersatzlösung bemühen.

 

19. Gutscheine

1. Soweit Gutscheine angeboten werden, gelten die auf dem jeweiligen Gutschein angegebenen Bedingungen.

2. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

3. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

 

20. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

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